Informationen zur Altgeräteverordnung
Ergänzung zur Gebrauchsanleitung
gemäß Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sogenannte WEEE)
und
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG).
Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten
Wer kann Elektro- und Elektronik-Altgeräte* zurückgeben?
Geschäftskunden haben die Möglichkeit diese bei uns zurückzugeben.
Rücknahmemöglichkeit
Unter Angabe der Rechnungsnummer und vorheriger Kontaktaufnahme mit uns:
Telefon: 09621-605-200
E-Mail: werk2@moedel.de
Die Rückgabe ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und kann an einer kommunalen Sammelstelle, oder im Handel vor Ort kostenlos abgegeben werden. Von uns erhaltene Geräte können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben.
Eigenverantwortung Datenschutz
Personenbezogene Daten (DSGVO Art. 18 (2))
Bevor IT-Altgeräte zur Entsorgung gegeben werden, vergewissern Sie sich bitte, ob personenbezogene Daten vorher gelöscht wurden.
Umweltschutz
Bedeutung des durchgestrichenen Abfalltonnensymbols
Das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne soll verdeutlichen, dass (Elektro-) Altgeräte nicht in den Hausmüll gelangen dürfen. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten!
*Historische Altgeräte sind:
- Altgeräte, die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden
- Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaikmodule, die Altgeräte sind und vor dem 24.10. 2015 in Verkehr gebracht wurden
- Altgeräte, die vor dem 15.08.2018 in Verkehr gebracht wurden und ab 15.08.2018 erstmals in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen (Open-Scope).
Stand: November 2022