Barrierefrei: Definition und Informationen

barrierefrei-definition-informationen

Barrierefrei - Was ist das eigentlich?

Das Wort barrierefrei begegnet uns im Alltag immer wieder. Doch was genau ist eigentlich Barrierefreiheit? Die Definition lautet wie folgt: "keine Barrieren, Hindernisse o. Ä. aufweisend und demzufolge auch von Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis oder fremde Hilfe nutzbar". Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es im Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) formuliert die Bundesregierung im Detail, wie eine barrierefreie Welt aussehen muss. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, stellt uns als Gesellschaft jedoch vor einige Herausforderungen. Barrierefreiheit zieht sich durch alle Bereiche im Leben. Sei es beim Bauen barrierefreier Gebäude, in öffentlichen Einrichtungen, Kultur, Wohnen oder Freizeit. Barrierefrei bedeutet also, dass eine Sache so gebaut oder geschaffen ist, dass sie von jedem Menschen ohne Barrieren / Hürden gebraucht werden kann. Das kann z.B. eine Rollstuhlrampe neben einer Treppe sein, eine Ampel die zusätzlich zum Farblicht mit Tonsignalen arbeitet, eine sprachgesteuerte Navigation am Smartphone oder Braille bzw. Punktschrift auf Verpackungen.

Bedeutung im Alltag

Es gibt weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Über 15 Prozent der gesamten Weltbevölkerung. Alleine in Deutschland gibt es über 10 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung in Privathaushalten. Das sind ca. 12,5% der Deutschen, also ein beträchtlicher Anteil. Für ein Achtel der hier lebenden Menschen ist Barrierefreiheit damit ein Thema, das sie jeden Tag beschäftigt. Je nach Grad und Art der Behinderung sind manche Tätigkeiten nur schwer zu bewerkstelligen. Das reicht vom einfachen Betreten eines Gebäudes, über eine Busfahrt bis zum Einkaufen oder Freizeitaktivitäten. Schon das Navigieren mit einem Rollstuhl in der eigenen Wohnung stellt eine enorme Herausforderung dar. Ziel von Barrierefreiheit ist es jedem ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das bestmögliche Ergebnis ist erreicht, wenn ein Mensch mit Behinderung im Alltag keine Benachteiligung irgendeiner Art erfährt. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, indem wir einen Weg finden unsere Städte behindertengerecht bzw. rollstuhlgerecht zu gestalten.

Das Leben mit Behinderung in Deutschland

Im Jahre 2002 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz erlassen. Seitdem hat sich beim Thema Inklusion und Barrierefreiheit viel getan. Es wurden diverse Programme zur Inklusion an Schulen gestartet, Bauvorhaben ohne Barrieren geplant und umgesetzt und öffentliche Gebäude, sowie Nahverkehr mit barrierefreien Lösungen nachgerüstet. Wir sind also auf einem guten Weg. Nichtsdestotrotz gibt es noch viel zu tun. Beispielsweise sind nur etwa 2% der Wohnungen in Deutschland ansatzweise barrierefrei. Damit damit sich das in Zukunft ändert, gibt es einige Gesetze und Normen, die langfristig die Barrierefreiheit verbessern sollen. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen:

Gesetze und Richtlinien zur Barrierefreiheit

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

In Kraft getreten Mai 2002
Es soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben gewährleisten. Folgende Kernpunkte werden definiert:

  • Benachteiligungsverbot für öffentliche Behörden und Staatsorgane
  • Verbesserung der Barrierefreiheit in Bau und Verkehr
  • Das Recht auf Gebärdensprache und Kommunikationshilfen
  • Gestaltung von Formularen und Vordrucken
  • Damit einhergehend Verständlichkeit und Einsatz von leichter Sprache
  • Richtlinien für barrierefreie IT (Informationstechnik)

In Kraft getreten Juli 2002
Sie soll eine barrierefreie Gestaltung von moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten. Sie basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die folgende Punkte definieren:

  • Alternativen für Nicht-Text-Inhalte
  • Anpassbarkeit von Schriftgröße und Layout
  • Klare optische Trennung von Vorder- und Hintergrund
  • Funkionalität per Tastatur oder Touchscreen zugänglich
  • Ausreichend Zeit für Erfassen der Inhalte
  • Hilfe bei der Navigation
  • Alternative Eingabemethoden (Sprachsteuerung)
  • Inhalte sollen lesbar und verständlich sein
  • Eingabehilfen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

DIN 18040 Norm (Barrierefreies Bauen)

Im Juli 2021 verkündet, ab 2025 in Anwendung
Es regelt Produkte und Dienstleistungen am europäischen Binnenmarkt. Für folgende Waren und Leistungen muss eine Barrierefreiheit gewährleistet sein:

  • Betriebssysteme
  • Zahlungs- und Selbstbedienungsterminals
  • Smartphones, Tablets, E-Book Reader
  • Telekommunikationsdienste
  • Bankdienstleistungen
  • Gesamter Online-Handel

Wirksam seit 2010
Die DIN-Norm regelt den Bau von öffentlichen Gebäuden, Wohnungen und öffentlichem Verkehr.
Im wesentlichen gilt sie für die baulichen Bestimmungen dieser Dinge:

  • Flächen, Wege, Bodenbeläge
  • Rampen, Aufzüge, Treppen
  • Türen, Fenster
  • Brandschutzanlagen
  • Sanitärräume
  • Schwimmbecken
  • Veranstaltungsräume
  • Küchen, Essplätze
  • Leitsysteme
  • Fußgängerzonen
  • Haltestellen, Gleise, Bahnsteige
  • Infrastruktur
  • Freizeitanlagen

DIN 32984 (Bodenindikatoren im öffentlichen Raum)

DIN 32976 und DIN 32986 (Blindenschrift und Taktile Beschriftungen)

Im Dezember 2020 zuletzt aktualisiert
Sie legt fest wann und in welchem Umfang Bodenleitsysteme im öffentlichen Raum vorhanden sein müssen. Das umfasst folgende Punkte:

  • Erforderliche Orte; Konkret: Dort wo keine ausreichende Markierung vorhanden ist oder eine sehbehinderte Person besonderen Gefahren ausgesetzt ist
  • Merkmale von Bodenindikatoren wie Form
  • Größe
  • Kontrastwirkung
  • Tastbarkeit
  • Anforderungen an ein Bodenleitsystem

Gültig in aktueller Version seit 2007 und 2019
Sie regeln Anforderungen und technische Angaben zu tastbarer Blindenschrift und legen dabei folgende Details fest:

  • Anforderungen verwendeten Schriften und Zeichen
  • Punktgröße, Strichstärke und Abstand
  • Erhabenheit
  • Trägermaterialien
  • Handlaufbeschilderung
  • Übersichtstafeln und Pläne
  • Beschriftung von Räumen und Bedienelementen
  • Fluchtwegskennzeichnung

Unsere Verantwortung als Unternehmen

Wir wissen: Das Thema Barrierefreiheit und Inklusion ist für viele Menschen ein sehr wichtiges. Wir sehen uns daher in der Verantwortung unseren Teil dazu beizutragen. Zu diesem Zweck haben wir die Modellreihe Barrierefrei erdacht. Diese enthält sowohl neue Produkte, als auch Aufrüstungen für unsere Standardartikel. Übergeordnet steht jedoch immer eines: Den Menschen, die unsere Schilder verwenden, eine hürdenlose Orientierung zu ermöglichen. Unser Anspruch ist es Leit- und Orientierungssysteme herzustellen, die von allen, ungeachtet möglicher Behinderungen, genutzt werden können. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie die Umsetzung eines barrierefreien Projekts planen. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.